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   SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09   

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SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09 (https://dejure.org/2011,121524)
SG Hannover, Entscheidung vom 13.04.2011 - S 65 KA 459/09 (https://dejure.org/2011,121524)
SG Hannover, Entscheidung vom 13. April 2011 - S 65 KA 459/09 (https://dejure.org/2011,121524)
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  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Da die Richtgrößen für das Jahr 2002 nicht am Jahresanfang 2002 veröffentlicht und höher als die Richtgrößen für das Jahr 2001 waren, konnte zuläs-sigerweise auf die Richtgrößen für das Jahr 2001 zurückgegriffen werden (vgl. BSG, Urt. v. 2.11.2005, Az: B 6 KA 63/04 R, Rn. 45 ff., zit. nach juris).

    Das Bundessozialgericht (BSG, Urt. v. 2.11.2005, Az: B 6 KA 63/04 R, Rn. 36, zit. nach juris) hat den Prüfgremien bei der Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten einen gerichtlich beschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zugebilligt.

    Der betroffene Vertragsarzt muss insoweit nämlich substantiierte Einwendungen gegen die Richtigkeit der Daten vorbringen, die im ersten Schritt die Beiziehung der Originalverord-nungsblätter bzw. Printimages und im zweiten Schritt, nämlich "wenn wenigstens 5 % der für den betroffenen Vertragsarzt elektronisch erfassten Verordnungskosten nach Durch-führung einer Einzelprüfung in Abzug zu bringen sind" die Erschütterung des Anscheins-beweises der Richtigkeit der elektronisch erfassten Verordnungskosten nach sich ziehen (siehe hierzu: BSG, Urt. v. 2.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R, Rn. 33, zit. nach juris).

    Auch die vom Bundessozialgericht (vgl.: BSG, Urt. v. 2.11.2005, Az. B 6 KA 63/04 R, Rn. 33, zit. nach juris) herangezogene "5 %-Grenze" knüpft insofern an das Gesamtverordnungsvo-lumen an, welches der letzten Entscheidung zu Grunde lag.

  • BSG, 20.10.2010 - B 6 KA 26/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung des

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Aufgrund der Schwierigkeit und des Umfangs des Prüfverfahrens sowie vor dem Hintergrund der gefestigten höchstrichterlichen Rechtspre-chung (vgl. zuletzt: BSG, Beschl. v. 20.10.2010, Az: B 6 KA 26/10 B, Rn. 10 mwN, zit. nach juris) sieht die Kammer es als gerechtfertigt an, dass die betroffenen Vertragsärzte - zumindest bis zur Gesetzesänderung 2008 - vier Jahre lang mit einem Wirtschaftlich-keitsprüfverfahren rechnen müssen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07

    Verhältnis - Schadensersatzanspruch gegen Vertragsarzt wegen unzulässiger

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Soweit Retaxierungen noch vorgetragen werden, wäre noch zu prüfen, ob nach dem Arzneiliefervertrag eine Retaxierung möglich war (vgl. hierzu: LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 7.7.2009, Az: L 4 KA 18/07 KV).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Es obliegt dem geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwerpunktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz seiner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arz-neimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Nieder-sachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Die Kontrolle bei Beurteilungsspielräu-men beschränkt sich nach den verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (siehe hierzu: BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, Az: 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, Rn. 56, zit. nach juris) auf die Prüfung, ob Verfahrensfehler begangen wurden, anzuwendendes Recht verkannt wurde, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, allgemeingültige Bewer-tungsmaßstäbe verletzt wurden oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden.
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Eine solche Unbeacht-lichkeit von Verfahrensfehlern im Sinne von § 42 Satz 2 SGB X kann nämlich lediglich bei faktischer Alternativlosigkeit der Entscheidung angenommen werden (BSG, Urt. v. 6.5.2009, Az: B 6 KA 7/08 R, Rn. 30 mwN; vgl. auch: Urt. v., 16.7.2008, Az: B 6 KA 57/07 R, Rn. 22 mwN, jew. zit. nach juris).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    bb) Die Kammer sah sich auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundessozialge-richts vom 23. März 2011, Az: B 6 KA 9/10 R, nicht gehalten, die Anforderungen an die Begründung eines Richtgrößenregressbescheides niedriger anzusetzen.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid -

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Die Ausführungen müssen erkennen lassen, wie das Behandlungsverhalten des Arztes bewertet wurde und auf welchen Erwägungen die getroffene Kürzungsmaßnahme beruht (siehe: BSG, Urt. v. 16.7.2003, Az: B 6 KA 14/02 R, Rn. 22 mwN, zit. nach juris).
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 7/08 R

    Vertragsärztliches Zulassungsverfahren - Kostenfestsetzung durch den

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Eine solche Unbeacht-lichkeit von Verfahrensfehlern im Sinne von § 42 Satz 2 SGB X kann nämlich lediglich bei faktischer Alternativlosigkeit der Entscheidung angenommen werden (BSG, Urt. v. 6.5.2009, Az: B 6 KA 7/08 R, Rn. 30 mwN; vgl. auch: Urt. v., 16.7.2008, Az: B 6 KA 57/07 R, Rn. 22 mwN, jew. zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2011 - L 3 KA 9/11

    Vorgaben in § 84 Abs. 6 S. 2 SGB V über die Richtgrößen nach altersgemäß

    Auszug aus SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    (2) Der Kammer ist durchaus bewusst, dass konkretes Zahlenmaterial für das Prüfjahr 2002 insbesondere zu vergleichbaren Ärzten schon aufgrund der eingeschränkten Übermitt-lungsfähigkeit nach § 296 SGB V (vgl. hierzu: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 6.5.2011, Az: L 3 KA 9/11 B ER, zit. nach juris) nicht in dem Umfang vorgelegen hat, wie es seit 2004 der Fall ist.
  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
  • SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 32/08
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